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   BGH, 23.11.2000 - 3 StR 313/00   

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https://dejure.org/2000,6642
BGH, 23.11.2000 - 3 StR 313/00 (https://dejure.org/2000,6642)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2000 - 3 StR 313/00 (https://dejure.org/2000,6642)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2000 - 3 StR 313/00 (https://dejure.org/2000,6642)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Bande; Bandenwille; Ungeladener Gasrevolver

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 250 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2
    Begriff der "Bande" beim Raub

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 313/00
    Denn ihnen kann nicht entnommen werden, daß diese Angeklagten über eine mittäterschaftliche und möglicherweise gewerbsmäßige Tatverwirklichung hinaus auch mit dem für die bandenmäßige Begehungsweise erforderlichen gefestigten Bandenwillen (BGHSt 42.255.259 f.; BGH NStZ 1996, 339, 340) gehandelt hätten, der voraussetzt, daß sich der Täter in einem übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 31; BGH NJW 1998, 2913).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 313/00
    Denn ihnen kann nicht entnommen werden, daß diese Angeklagten über eine mittäterschaftliche und möglicherweise gewerbsmäßige Tatverwirklichung hinaus auch mit dem für die bandenmäßige Begehungsweise erforderlichen gefestigten Bandenwillen (BGHSt 42.255.259 f.; BGH NStZ 1996, 339, 340) gehandelt hätten, der voraussetzt, daß sich der Täter in einem übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 31; BGH NJW 1998, 2913).
  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 313/00
    Denn ihnen kann nicht entnommen werden, daß diese Angeklagten über eine mittäterschaftliche und möglicherweise gewerbsmäßige Tatverwirklichung hinaus auch mit dem für die bandenmäßige Begehungsweise erforderlichen gefestigten Bandenwillen (BGHSt 42.255.259 f.; BGH NStZ 1996, 339, 340) gehandelt hätten, der voraussetzt, daß sich der Täter in einem übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 31; BGH NJW 1998, 2913).
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